Ich biete Hundebetreuung als Hundepension mit Familienanschluss sowie mobile Tierbetreuung für alle Haustiere an:
Hunde:
Unsere Gasthunde leben mit uns in unserer Familie wie unser eigener Hund. Sie nehmen an unserem täglichen Leben teil, teilen Haus und Hof und auch unser Sofa mit uns.
Unsere Spaziergänge führen uns meist in die nähere Umgebung, aber wir lassen uns auch mal vom ÖPNV in weiter entfernte Gebiete bringen.
Zum Schutz aller kann ich nur Hunde aufnehmen, die frei von ansteckenden Krankheiten und entwurmt sind sowie einen wirksamen Impfschutz haben.
Auf besondere Bedürfnisse, Gewohnheiten und Sonderwünsche nehme ich selbstverständlich Rücksicht.
Falls Ihr Hund lieber nur einen Spaziergang machen möchte, hole ich ihn auch bei Ihnen zu Hause zu einer Gassirunde ab.
Mobile Tierbetreuung / Hausbesuche:
* Katzen:
Ich besuche Ihre Katze / Ihre Katzen in ihrem eigenen gemütlichen Zuhause, in ihrer gewohnten Umgebung. Ich bleibe dort für jeweils etwa eine halbe Stunde, füttere sie, säubere die Katzentoilette, beschäftige mich mit ihnen. Streicheleinheiten, Bürsten und Spielen natürlich alles inklusive.
Auf Absprache bleibe ich auch gegen einen geringen Aufpreis eine volle Stunde.
In den Betreuungskosten inbegriffen ist ein unverbindlicher Besuch vorab bei Ihnen zu Hause, die Schlüsselübergabe und die Fahrtkosten. Ich nehme keinen Wochenend- oder Feiertagszuschlag.
Während meines Hausbesuches gieße ich natürlich auf Wunsch auch Ihre Pflanzen und leere den Briefkasten.
Sprechen Sie mich gerne auf Sonderwünsche, besondere Bedürfnisse und Gewohnheiten Ihrer Katze(n) an.
* Kleinnager, Vögel, Reptilien usw.:
Auch für alle anderen Tiere biete ich Hausbesuche an. In den Betreuungskosten inbegriffen sind die Fahrtkosten, ein unverbindlicher Besuch zum Kennenlernen bei Ihnen zu Hause und die Schlüsselübergabe. Kein Wochenend- oder Feiertagszuschlag!
Die Betreuung besteht aus etwa einer halben Stunde Aufenthalt mit allem, was jeweils zu tun ist...
Gerne gieße ich auf Wunsch auch Ihre Pflanzen und leere den Briefkasten.
Besondere Bedürfnisse, Gewohnheiten und Sonderwünsche sprechen wir ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Geltungsbereich Die Leistungen und Angebote von Petras Tiersitter-Service erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gelten für alle Verträge, die zwischen Petras Tiersitter-Service und Tierhaltern oder deren Vertretern über Leistungen und Angebote des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Erstgespräch Vor jedem Abschluss eines Vertrages oder des Betreuens eines Tieres findet ein Kennenlernen mit dem Halter und dem Tier statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient dazu festzustellen, ob eine Betreuung für die beiden Parteien in Frage kommt.
Vertragsabschluss, Vertragsrücktritt Der Vertrag kommt zwischen Petras Tiersitter-Service und dem Tierhalter zustande. Petras Tiersitter-Service und der Tierhalter schließen einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarte Dienstleistung ab. Der Vertrag wird nur einmal abgeschlossen und ist ab Vertragsbeginn unbegrenzt für alle folgenden Betreuungsaufträge bis zur kompletten Beendigung des Betreuungsverhältnisses gültig oder bis ein neuer Vertrag den alten Vertrag ersetzt. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und für die Kundendatei verwendet werden dürfen. Der Tierhalter bestätigt mit einer schriftlichen Einverständniserklärung, dass er von den vorliegenden AGB und der Datenschutzerklärung Kenntnis genommen hat. Petras Tiersitter-Service ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Die Gründe können sein: höhere Gewalt, falsche Angaben des Besitzers (z.B. über Gesundheit und Charakter des Tieres). Petras Tiersitter-Service ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die Tierpflege oder die anderen zu betreuenden Tiere gefährden würden. Petras Tiersitter-Service wird den Tierhalter unverzüglich vom Rücktritt in Kenntnis setzen. Für den Tierhalter entsteht kein Recht auf Schadenersatz.
Datenschutz Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken gespeichert. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten in die elektronische Kundendatei von Petras Tiersitter-Service aufgenommen werden. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung vonnöten und werden ausschließlich für diese genutzt. Petras Tiersitter-Service versichert, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vertragsbedingungen Petras Tiersitter-Service bietet Hundebetreuung als Hundepension im häuslichen Umfeld mit familiärer Anbindung an, sowie mobile Tierbetreuung für alle Haustiere (Hausbesuche und Gassiservice). Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste, die auf der Webseite von Petras Tiersitter-Service (www.tiersitter-frankfurt.de) eingesehen oder auf Aufforderung ausgehändigt werden kann.
Voraussetzungen, Bedingungen und Durchführung der Betreuung in der Hundepension und beim Gassiservice für Hunde Die Anmeldung zu einer Betreuung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Betreuung seines Hundes durch das Erstgespräch informiert. Der Hundehalter gibt vor Aufnahme seines Hundes in der Hundepension oder beim Gassiservice Auskunft über Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer Versorgung des Hundes, über den Umgang mit dem Hund sowie über sonstige Besonderheiten.
Es dürfen nur gesunde Hunde in Betreuung von Petras Tiersitter-Service gegeben werden, die frei von ansteckenden Krankheiten, Würmern und Parasiten sind und die den gesetzlichen Vorschriften zur Impfung von Hunden genügen. Welpen sind dem Alter angemessen zu impfen. Die Impfungen müssen auf Verlangen durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden. Über sonstige gesundheitliche Einschränkungen, akute oder chronische Erkrankungen, Medikamentenbehandlung und Verhaltensauffälligkeiten ist Petras Tiersitter-Service rechtzeitig zu informieren.
Die Läufigkeit einer Hündin ist Petras Tiersitter-Service rechtzeitig mitzuteilen.
Jeder betreute Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Tierhalter hat auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Hunde, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Der Hundehalter ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bezüglich seines Hundes.
Petras Tiersitter-Service versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung des Hundes sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes.
Die Betreuung des Hundes in der Hundepension erfolgt im häuslichen Umfeld mit familiärer Anbindung. In den Betreuungskosten inbegriffen sind alle alltäglichen Abläufe, Fütterung, Spaziergänge, ebenso wie eine vereinbarte Medikamentengabe. Das Erstgespräch wird nicht berechnet und es wird kein Wochenend- oder Feiertagszuschlag erhoben.
Die Futtermittel in der Hundepension sind im Preis inbegriffen, es kann aber auch das eigene gewohnte Futter gefüttert werden, das dann vom Hundehalter zur Verfügung gestellt und mitgebracht werden muss. Bei Medikamentengabe werden vom Hundehalter die Verabreichungszeiten und genaue Dosis notiert und gut sichtbar zu den zur Verfügung gestellten Medikamenten beigelegt.
Die Betreuung beim Gassiservice besteht aus dem vereinbarten Umfang und Ablauf des Spazierganges und beinhaltet alle vereinbarten Versorgungstätigkeiten und Leistungen ohne Aufpreis. In den Kosten inbegriffen sind außerdem das Erstgespräch, die Schlüsselübergabe und die Fahrtkosten. Es wird kein Wochenend- oder Feiertagszuschlag erhoben.
Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass zum Wohle des Hundes die Versorgung von der schnellstmöglich erreichbaren Tierarztpraxis übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles oder einer Verletzung alle Bemühungen ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt oder Dritte erfolgen sollen. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Hundehalter die Behandlungskosten vollumfänglich. Im akuten Notfall und bei Nichterreichbarkeit des Hundehalters entscheidet der behandelnde Tierarzt über die Notwendigkeit einer Behandlung.
Vereinbarte feste Termine und Uhrzeiten werden von Petras Tiersitter-Service eingehalten (z.B. Medikamentenbehandlung). Ausnahmen stellen kurzfristige Ausfälle dar, wenn die Betreuung aufgrund verschiedener Faktoren wie Verkehr, Wetter oder zu kurzer Zeitspanne nicht eingehalten werden kann. In dem Fall erfolgt eine Information an den Hundehalter.
Petras Tiersitter-Service behält sich vor, Termine bei Naturkatastrophen, Unwetter oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen.
Für den Gassiservice wird der Hund in der Regel am Wohnort des Hundehalters abgeholt und handtuchtrocken wieder zurückgebracht. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Gassiservice vor seiner Abwesenheit sämtliche Gefahrenquellen vor dem zu betreuenden Hund sichergestellt werden. Petras Tiersitter-Service übernimmt keinerlei Haftung für Schäden in Folge dessen. Der Hundehalter muss alle für die Ausführung der Betreuungs- und Versorgungstätigkeiten gebrauchten Utensilien rechtzeitig und gut sichtbar zur Verfügung stellen. Bei Medikamentengabe werden vom Hundehalter die Verabreichungszeiten und genaue Dosis notiert und gut sichtbar zu den zur Verfügung gestellten Medikamenten beigelegt.
Die Schlüssel des Hundehalters sind Petras Tiersitter-Service rechtzeitig zu übergeben.
Petras Tiersitter-Service verpflichtet sich, die ihm zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände, insbesondere die Schlüssel, sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung der Betreuung an den Hundehalter zurück zu geben. Petras Tiersitter-Service haftet bei Verlust der überlassenen Schlüssel nur für die Neubeschaffung der Schlüssel und nicht für den Austausch von Schlössern oder Schließzylindern. Eine Haftung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgt, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten. Auf Wunsch kann der Schlüssel für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von Petras Tiersitter-Service verwahrt werden. Eine kurzfristige Buchung kann jedoch auch hier nicht garantiert werden und bedarf der terminlichen Abstimmung.
Petras Tiersitter-Service verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und des Hundes zu achten. Petras Tiersitter-Service haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Petras Tiersitter-Service berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Hundehalter/Eigentümer. Der Hundehalter/Eigentümer hat Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren.
Voraussetzungen, Bedingungen und Durchführung der Betreuung für die mobile Betreuung: Die Anmeldung zu einer Betreuung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Der Tierhalter wird über die Betreuung seines Tieres durch das Erstgespräch informiert. Der Tierhalter gibt vor Aufnahme seines Tieres Auskunft über Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer Versorgung des Tieres, über den Umgang mit dem Tier sowie über sonstige Besonderheiten.
Es dürfen nur gesunde Tiere in Betreuung von Petras Tiersitter-Service gegeben werden, die frei von ansteckenden Krankheiten, Würmern und Parasiten sind und die den gesetzlichen Vorschriften zur Impfung der entsprechenden Tierart genügen. Die Impfungen müssen auf Verlangen durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden. Über sonstige gesundheitliche Einschränkungen, akute oder chronische Erkrankungen, Medikamentenbehandlung und Verhaltensauffälligkeiten ist Petras Tiersitter-Service rechtzeitig zu informieren.
Der Tierhalter ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bezüglich seines Tieres.
Petras Tiersitter-Service versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung des Tieres sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes.
Die Betreuung besteht aus etwa einer halben Stunde Aufenhalt und beinhaltet alle vereinbarten Versorgungstätigkeiten und Leistungen ohne Aufpreis. In den Kosten inbegriffen sind außerdem das Erstgespräch, die Schlüsselübergabe und die Fahrtkosten. Es wird kein Wochenend- oder Feiertagszuschlag erhoben.
Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass zum Wohle des Tieres die Versorgung von der schnellstmöglich erreichbaren Tierarztpraxis übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles oder einer Verletzung alle Bemühungen ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt oder Dritte erfolgen sollen. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Tierhalter die Behandlungskosten vollumfänglich. Im akuten Notfall und bei Nichterreichbarkeit des Tierhalters entscheidet der behandelnde Tierarzt über die Notwendigkeit einer Behandlung.
Vereinbarte feste Termine und Uhrzeiten werden von der Petras Tiersitter-Service eingehalten (z.B. Medikamentenbehandlung). Ausnahmen stellen kurzfristige Ausfälle dar, wenn die Betreuung aufgrund verschiedener Faktoren wie Verkehr, Wetter oder zu kurzer Zeitspanne nicht eingehalten werden kann. In dem Fall erfolgt eine Information an den Tierhalter.
Petras Tiersitter-Service behält sich vor, Termine bei Naturkatastrophen, Unwetter oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen.
Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seiner Abreise sämtliche Gefahrenquellen vor dem zu betreuenden Tier sichergestellt werden. Petras Tiersitter-Service übernimmt keinerlei Haftung für Schäden in Folge dessen. Ebenso muss der Tierhalter alle für die Ausführung der Betreuungs- und Versorgungstätigkeiten gebrauchten Utensilien rechtzeitig und gut sichtbar zur Verfügung stellen. Bei Medikamentengabe werden vom Tierhalter die Verabreichungszeiten und genaue Dosis notiert und gut sichtbar zu den zur Verfügung gestellten Medikamenten beigelegt.
Die Schlüssel des Tierhalters sind Petras Tiersitter-Service rechtzeitig zu übergeben.
Petras Tiersitter-Service verpflichtet sich, die ihm zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände, insbesondere die Schlüssel, sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung der Betreuung an den Tierhalter zurück zu geben. Petras Tiersitter-Service haftet bei Verlust der überlassenen Schlüssel nur für die Neubeschaffung der Schlüssel und nicht für den Austausch von Schlössern oder Schließzylindern. Eine Haftung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgt, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten. Auf Wunsch kann der Schlüssel für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von Petras Tiersitter-Service verwahrt werden. Eine kurzfristige Buchung kann jedoch auch hier nicht garantiert werden und bedarf der terminlichen Abstimmung.
Petras Tiersitter-Service verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und des Tieres zu achten. Petras Tiersitter-Service haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Petras Tiersitter-Service berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Tierhalter/Eigentümer. Der Tierhalter/Eigentümer hat Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren.
II. Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste abgerechnet, die auf der Webseite von Petras Tiersitter-Service (www.tiersitter-frankfurt.de) eingesehen oder auf Aufforderung ausgehändigt werden kann. Die Betreuungsvereinbarungen beinhalten keine Vertragslaufzeit. Sollten jedoch keine Betreuungen mehr stattfinden, obwohl ein Zeitraum vereinbart war, muss dieses Petras Tiersitter-Service mitgeteilt werden.
Betreuungskosten werden nur für tatsächlich geleistete Dienste erhoben. Kurzfristige Absagen sind möglich. Es fallen keinerlei Stornogebühren an.
Anreise- und Abreisetag in der Hundepension werden als voller Betreuungsplatz berechnet. Maßgeblich für die Höhe der berechneten Preise ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Preisliste.
Rechnungen von Petras Tiersitter-Service sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Petras Tiersitter-Service über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen. EC-Kartenzahlung oder Kreditkartenzahlung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Gerät der Tierhalter in Zahlungsverzug, so ist Petras Tiersitter-Service berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten bzw. ein Inkassobüro mit der Einziehung des ausstehenden Betrages zu beauftragen.
III. Haftung
Der Hundehalter versichert, dass für seinen zu betreuenden Hund eine Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Während des Betreuungszeitraums haftet der Tierhalter weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die das von ihm in Betreuung gegebene Tier an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Tierbetreuung verursacht. Der Tierhalter stellt bereits jetzt Petras Tiersitter-Service von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Petras Tiersitter-Service übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das jeweils zu betreuende Tier verursacht werden.
Für Schäden, die das betreute Tier in der Betreuungszeit erleiden können, ist die Haftung von Petras Tiersitter-Service ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein Zu-Schaden-Kommen des von Petras Tiersitter-Service betreuten Tieres ist ausgeschlossen. Für Tiere, die lt. Vereinbarung mit dem Tierhalter "Freigänger" sind, übernimmt Petras Tiersitter-Service keine Haftung für Verletzungen oder Rückkehr des betreuten Tieres.
Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.
Im Übrigen wird die Haftung von Petras Tiersitter-Service auf den Umfang ihrer bestehenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
IV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz von Petras Tiersitter-Service, Schmidtbornstraße 25, 65934 Frankfurt am Main.
V. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den Übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderhandelt.